Import
Direktimport von Fahrzeugen
Möchten Sie ein Auto aus dem EU-Raum importieren? Fragen Sie uns – wir organisieren für Sie den Fahrzeugkauf in den EU-Staaten und übernehmen auf Wunsch die Fahrzeugeinfuhr für Sie.
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf!
Folgende Bestimmungen müssen bei einem Fahrzeug-Direktimport beachtet werden. Weitere Infos erhalten Sie beim Strassenverkehrsamt des Kantons Luzern.
Zulassung von Direktimport-Fahrzeugen
Gültig für Fahrzeuge mit 1. Zulassung ab 1.10.1995)
Mit EU-Übereinstimmungsbescheinigung (für Personenwagen)
- Sichern Sie beim Fahrzeugkauf vertraglich, dass die EU-Übereinstimmungsbescheinigung mitgeliefert wird.
- Sie melden das Fahrzeug mit folgenden Unterlagen bei uns an:
- Versicherungsnachweis
- Prüfungsbericht (Form. 13.20 A) mit Zollstempel
- Einfuhr-Zollausweis
- (Form. 11.08) bzw. Exemplar 8 des Einheitsdokuments ED
- (quittiert oder mit Zoll-/ MWSt. Quittung).
- Eventuell vorhandene Zollbewilligungen
- (Form. 18.44, 18.45, 18.46, 15.30 oder 15.40)
- EU-Übereinstimmungsbescheinigung nach Anhang IX der Richtlinie 70/156/EU; Änderungsrichtlinie 93/81 (wird vom Hersteller ausgestellt, der über eine EU-Gesamttypengenehmigung verfügt; anzufordern bei der Verkaufsfirma). Neufahrzeuge ab 01.01.2001 müssen die Abgasnorm nach EURO 3 erfüllen.
- Das Datum der 1. Inverkehrsetzung (nicht Herstellungs- oder Verkaufsdatum) bei Fahrzeugen, die bereits im Verkehr waren (z.B. ausländische Zulassungspapiere, “Registration card” für USA-Fahrzeuge).
- Abgas-Wartungsdokument mit den erforderlichen Eintragungen und durchgeführter Wartung für Motorwagen mit 1. Inverkehrsetzung ab 1. Januar 1976 (Bezugsquelle: auto-schweiz, Postfach 5232, 3001 Bern, oder entsprechender Markenvertretung).